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Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen

Vor einem Jahr hatte das Bundesministerium für Finanzen bereits über eine Gesetzesinitiative für eine Deckelung der Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung diskutiert. Der Vorschlag basierte maßgeblich auf einem bereits 2019 konsultierten Referentenentwurf, der einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vorgesehen hatte. Das Thema des Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen taucht jetzt in den Koalitionsverhandlungen der Parteien wieder auf.

Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen
Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen

Provisionsdeckel – erneut in der Diskussion

Das Bundesministerium der Finanzen prüft nach einer Verlautbarung der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht vom 06.12.2018 (GZ VII B4-WK8038/18/10002:008) die Einführung eines Provisionsdeckels beim Abschluss von Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen. Danach wäre es in der deutschen Lebensversicherung nicht mehr zulässig, für die Vermittlung und Betreuung von Lebensversicherungen aller Art – einschließlich von Restschuldversicherungen – eine Provision über die Gesamtlaufzeit der Versicherung oberhalb des Provisionsdeckels zu vereinbaren.

Einigung bisher durch die Unionsparteien verhindert

Der Grund – Warum der Provisionsdeckel nicht weiter verfolgt wurde, war die Absicht eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, daher wurden die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt. Das lag unter anderem am Widerstand der Union, die einen Deckel für Lebensversicherungen ablehnte. Das Scheitern lag aus Sicht des SPD-geführten Bundesministeriums für Finanzen aber auch an der Lobbyarbeit der Versicherer. Das BMF machte keinen Hehl daraus, dass es diesen Provisionsdeckel weiter anstrebe, denn: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit

Das BMF sieht weiterhin dringenden Handlungsbedarf, um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden. Das bestätigte der Staatssekretär im Bundesministeriums für Finanzen Jörg Kukies auf einer Veranstaltung der Aufsichtsbehörde BaFin. Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier hat bereits ein Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Provisionsdeckels für die Vermittlung von Lebensversicherungen erstellt.

Mit der neuen Regierung in Deutschland könnte die Einführung eines Provisionsdeckels bei Lebenspolicen wieder auf die Tagesordnung kommen. In der letzten Legislaturperiode noch am Widerstand der Unionsparteien gescheitert, steht er bei den Koalitionsverhandlungen von SPD, FPD und den Grünen erneut auf der Tagesordnung. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) unter Berufung auf ein Arbeitspapier der drei genannten Parteien zum Thema Finanzmarkt vom vergangenen 10. November 2021.

Abschlusskosten in der Lebensversicherung

Hintergrund ist eine grundsätzliche Diskussion über die Vergütung von Finanzdienstleistern für Altersvorsorgeprodukte. „Wir wollen Maßnahmen ergreifen, um die Abschlusskosten in der Lebensversicherung abzusenken – insbesondere durch einen Provisionsdeckel“, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus dem Arbeitspapier. Diese Position hatten die Grünen schon vor der Wahl vertreten. Die FDP beabsichtigt einen Proviosionsdeckel nicht zu unterstützen und plädierte stattdessen dafür, allgemein für eine Reform der Altersvorsorgeprodukte einzutreten. Gesetzliche Eingriffe in die Vergütungsstruktur, insbesondere einen Provisionsdeckel, hält die FDP für falsch. (AH)

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