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Impfschäden absichern – wie geht das? (Teil 2)

Impfschäden absichern – wie geht das? Diese Frage beschäftigt heute mehr Menschen, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Die Menschen suchen heute einen Versicherungsschutz der auch mögliche Impfschäden mit abdeckt. Versicherungsschutz sollten Verbraucher aber grundsätzlich abhängig von ihrer persönlichen Situation aufbauen. Bei einigen Versicherungen sind gesundheitliche Probleme nach einer Impfung bereits abgedeckt. Wer haftet bei den Corona-Impfungen für was? Die Schutz-Impfungen in Deutschland werfen auch Haftungs- und Versicherungsfragen auf.

Impfschäden absichern - wie geht das?
Impfschäden absichern – wie geht das?

Impfschäden absichern – hier greift Paragraf 60 des IfSG

Die Corona-Schutzimpfung wird vom Bund und den Ländern, Ärztekammern und dem RKI zum Schutz der Allgemeinheit empfohlen, die Bürger werden aufgerufen sich impfen zu lassen. Bei einem Impfschaden der entstehen könnte dürfte Paragraf 60 des aktuellen Infektionsschutzgesetzes greifen: Wer eine Schädigung erleidet, dem steht also auch ein Ausgleich für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu.

Impfschäden anmelden

Ein Impfschaden muss gemeldet werden, dabei beurteilen die Versorgungsämter der Bundesländer, ob die Impfung eine mögliche Ursache für eine eingetretene Schädigung ist. Auch die Ärzte, die eine Impfung durchführen und die Pharmafirmen müssen bei einem möglichen Impfschaden unter Umständen ebenfalls haften. Impfschäden absichern: Wurde der Geimpfte aber über die möglichen Risiken der Impfung vorab ausführlich aufgeklärt und hat nach Kenntnis seine Einwilligung gegeben hat, kann er dem Arzt gegenüber in der Regel keine Ansprüche erheben. Die Europäische Union hat mit den Impfstoffherstellern vereinbart, dass die Mitgliedstaaten Schäden übernehmen, für die eigentlich die Hersteller aufkommen müssten. Das Personen die durch eine Impfung eine Schädigung geltend machen hier Geld bekommen können, halten Experten im Moment für schwierig.

Unfallversicherung – und Corona-Schutz-Impfung

Von 153 untersuchten Unfallversicherungstarifen (Verivox) umfassen zwar 90 Prozent auch Risiken bei Schutzimpfungen. Doch nur 16 Anbieter von insgesamt 39 Tarifen versichern generell alle Impfschäden, erläuterte Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz. Impfschäden absichern: Oft gibt es im Versicherungsfall eine einmalige Abfindung, oder es ist eine monatliche Rente vereinbart. Wie viel die Versicherung zahlt, hängt vom sogenannten Invaliditätsgrad ab. Bei einem Impfschaden dürfte häufig der Nachweis schwierig sein, dass es tatsächlich die Impfung war, die zu der Schädigung geführt hat. Menschen, die infolge eines Impfschadens arbeitsunfähig sind, können unter Umständen mit Leistungen der Deutschen Rentenversicherung rechnen. Sie zahlt dann eine Erwerbsminderungsrente. Oft bleibt dann aber eine finanzielle Lücke. Sinnvoll ist daher zusätzlich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Eine Infektion mit dem Coronavirus sei für Versicherer eine Erkrankung wie jede andere auch, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). „Sollte jemand also aufgrund der Folgen einer Covid-19-Erkrankung oder der Folgen einer Impfung gegen Covid-19 berufsunfähig werden, leistet die Versicherung“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

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