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Rente – gesetzliche Altersvorsorge alleine reicht nicht

Rente – Der Freibetrag in der gesetzlichen Altersvorsorge schrumpft jedes Jahr. Ganz im Gegenteil zum versteuernden Anteil, dieser steigt seit 2005 kontinuierlich an. Dieses Jahr erreicht dieser steuerpflichtige Anteil für alle neuen Rentner 78 Prozent. Bis 2040 könnte der Rentenfreibetrag komplett verschwunden sein, dann werden 100 Prozent der gesetzlichen Altersvorsorge – Rente versteuert.