Finanz- und Versicherungsprodukte ·kompetente Beratung ·Lebensphasen ·Vermögensverwaltung ·Versicherungs- und Finanzprodukte

Betriebsrenten – Ansprüche bei der Firmenpleite

Betriebsrenten – Ansprüche bei der Firmenpleite – Viele Arbeitnehmer stellen sich heute die Frage: Wie sicher sind die Betriebsrenten? Was passiert bei einer Firmenpleite? Die Sorgen sind nicht unbegründet, denn Ende April 2021 war die Sonderregelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgelaufen. In vielen Branchen und Bereichen rechnen Experten nunmehr mit einer Welle von Unternehmensinsolvenzen. Denn, kommt der Arbeitgeber in Bedrängnis, ist auch die erwartete Höhe einer betrieblichen Altersversorgung in Gefahr. Auch die Pensionskasse als Versorgungsträger könnte somit in Bedrängnis geraten, ist das der Fall wären Kürzungen der betriebsrenten kaum zu vermeiden.

Betriebsrenten - Ansprüche bei der Firmenpleite
Betriebsrenten – Ansprüche bei der Firmenpleite

Betriebsrenten – Fragen zum Insolvenzschutz – betriebliche Altersversorgung

Eines vorweg: Deutschland ist in puncto bAV-Absicherung bei einer Unternehmensinsolvenz gut aufgestellt. Durch den Pensionssicherungsverein (PSV), die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen und luxemburgischen Wirtschaft, gehen unverfallbare Betriebsrenten-Ansprüche aus Pensionszusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds in Deutschland und Luxemburg nicht verloren. Weiterhin sind dort auch Ansprüche aus Firmen-Pensionskassen abgesichert. Im übrigen unterliegen Versorgungszusagen in Direktversicherungen und Pensionskassen der Lebensversicherer nicht der Insolvenzsicherungspflicht.

Rentenzusagen an geschäftsführende Gesellschafter

Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer der BBVS Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme: „Viele Firmenchefs, die zugleich Inhaber des Unternehmens sind (Gesellschafter-Geschäftsführer, GGF), wähnen sich mit ihrer Rentenzusage auf der sicheren Seite, sind aber nicht immer geschützt. Beherrschende GGF fallen nicht in den Bereich des PSV-Schutzes“. Daher ist eine umfassende Beratung bereits beim Abschluss sehr wichtig, das beinhaltet auch die Beantwortung der Fragen – welche Regeln zu beachten sind.

Zu beachten sind auch die Urteile im Bezug zur betrieblichen Altersvorsorge bei Insolvenz

Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer – Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers – Übertragung durch den Insolvenzverwalter des übertragenden, in einem Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmens – Leistungen der betrieblichen Altersversorgung – EuGH-Urteil vom 9. September 2020 (Az.: C-674/18)

Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers – Richtlinie 2008/94/EG – Art. 8 – Zusatzversorgungseinrichtungen – Schutz der Ansprüche auf Leistungen bei Alter – Garantiertes Mindestschutzniveau – Pflicht des ehemaligen Arbeitgebers, eine Kürzung der betrieblichen Altersversorgung auszugleichen – EuGH-Urteil vom 19. Dezember 2019 (Az.: C-168/18)

Herabsetzung einer Pensionskassenrente – Einstandspflicht des Arbeitgebers – Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins  – Bundesarbeitsgericht (BAG) (Az.: 3 AZR 142/16).

Bundesarbeitsgericht Urteile vom 26. Januar 2021 (Az.: 3 AZR 139/17 und Az.: 3 AZR 878/16).

Teilen Sie diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert